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danke für Ihr Interesse.
aus dem Nachlass meiner Eltern bin ich zu einem Drittel auch Miterbe einer Darlehensverpflichtung über 200.000,-- Euro.
Mama hat diese im Alter von knapp 86 Jahren unterschrieben, Papa war 79. Diese Forderung wurde erst nach dem Tode beider Elternteile bekannt. Die Sache ist für mich ethisch und moralisch grenzwertig. Fragen kann man niemand mehr, die Beweisführung war äussert schwierig.
Letztendlich ist es wie mit einem Schuldschein ....
Die Legalität des "Darlehensvertrages" wurde in mehreren Terminen gerichtlich geprüft.
Letztendlich ist es eine professionell gemachte Schuldanerkenntnis und rechtskräftig. Auch wenn ich den Eindruck hatte, dass das Gericht so etwas nicht oft sieht, war man doch an die Gesetzeslage
gebunden.
Diese Methode, das Erbrecht auszutricksen, ist somit legal.
Wenn jemand die richtigen Berater und wenig Skrupel hat, wird er wohl einen Weg finden, die Miterben auszutricksen.
Fazit hieraus: Wer seinen Vorteil sucht, sollte dies bei jeder Gelegenheit konsequent tun. Er darf sich nicht scheuen, den rechtlichen Grenzbereich zu nutzen. Die Worte Anstand, Skrupel und Ethik sollte er besser über Bord werfen.
Ich würde gerne alles veröffentlichen, möchte aber im legalen Rahmen bleiben und darf keine Persönlichkeitsrechte verletzen. Der Täterschutz ist in Deutschland teilweise besser als der Opferschutz.
Eine Folge hiervon ist auch die Zwangsversteigerung unseres Elternhauses, die hoffentlich dieses Jahr noch abgewickelt
wird.
Unten gezeigter Darlehensvertrag zeigt aus urheberrechtlichen Gründen nur Ausschnitte des Orginals. Durch die nachträgliche Erstellung hat er den Charakter einer Schuldanerkenntnis.
Dass die 200.000,-- Euro nie geflossen sind, ist nicht entscheidend.
Meine Eltern hatten es im betreffenden Zeitraum auch nicht nötig, von jemand 200.000 Euro zu leihen.
Gut gemacht das Ganze, ich halte das für bundesligareif !
Ich habe hier einfach Pech gehabt.
Liebe Grüße Herbert Brunner